Sind am Körper getragene Kameras DSGVO-konform?
Am 25. Mai 2018 traten neue Vorschriften des EU-Rechts in Kraft, die den Datenschutz und die Privatsphäre betreffen. Die Verordnung, die gemeinhin als DSGVO bezeichnet wird, hat viele Auswirkungen auf Unternehmen, die Informationen über Einzelpersonen sammeln und verarbeiten. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass Prozesse vorhanden sind, um die Vorschriften einzuhalten. Andernfalls kann dies zu potenziellen Geldstrafen und Sanktionen führen.
Etwas, das in diesen Bereich fällt, ist CCTV und die Art und Weise, wie Aufnahmen von Personen gesammelt und verwendet werden. Angesichts dessen haben sich viele Menschen gefragt, ob dies auch für am Körper getragene Kameras gilt. Am Körper getragene Kameras haben in letzter Zeit enorm an Popularität gewonnen, mit vielen Vorteilen, die dazu beitragen können, Benutzer zu schützen und potenziell gefährliche Situationen zu entschärfen. Daher werden am Körper getragene Kameras heute in vielen Branchen eingesetzt, darunter im öffentlichen Dienst, in der Sicherheitsbranche, im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in Stadien, um nur einige zu nennen.
Im Hinblick auf die DSGVO fallen am Körper getragene Kameras nicht in dieselbe Kategorie wie Videoüberwachungsanlagen (CCTV). Es gibt jedoch viele Überschneidungen mit den Richtlinien, insbesondere wenn die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden sollen. Kurz gesagt besagen die DSGVO-Bestimmungen in diesem Zusammenhang, dass die Daten wie folgt sein sollten:
• Rechtmäßig und transparent verarbeitet
• Für einen legitimen und spezifischen Grund innerhalb der gesetzlichen Grenzen gesammelt. Sie sollten nicht außerhalb dieser Grenzen weiterverarbeitet werden.
• Relevant und auf das Notwendige beschränkt
• Genau, sicher und nicht länger als nötig aufbewahrt
• Konform mit den Rechten der Person (Datensubjekt)
• Nicht ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen weitergegeben
Es gibt auch Richtlinien bezüglich der Bereiche, in denen gefilmt werden darf, die eingehalten werden müssen. Kurz gesagt, jeder Bereich, in dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass eine Person von einem traditionellen CCTV-System überwacht wird, ist in Ordnung. Es gibt jedoch weitere Richtlinien, die uns helfen, dies zu definieren:
• Aufnahmen müssen an einem öffentlichen oder halböffentlichen Ort stattfinden. Halböffentlich bezieht sich auf Privatbesitz, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, z. B. ein Supermarkt.
• Die Rechte auf Privatsphäre hängen oft davon ab, was gefilmt wird. Zum Beispiel wird von Personen, die bei illegalen Aktivitäten gefilmt werden, vernünftigerweise erwartet, dass sie weniger Anspruch auf Privatsphäre haben.
• An privaten Orten wie Haushalten muss zuerst die Erlaubnis zum Filmen eingeholt werden.
Um die oben genannten Punkte einzuhalten, ist es wichtig, das verwendete Gerät zu berücksichtigen. Zum Beispiel bieten einige Body Worn Kameras Funktionen wie Zeit- und Datumsstempel. Andere verfügen über Sicherheitsmaßnahmen, um zu kontrollieren, wer die Daten exportiert, wobei der Zugang nur autorisierten Benutzern gewährt wird. Funktionen wie diese tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Body Worn Kameras mit den DSGVO-Vorschriften vereinbar sind, solange die Daten korrekt erfasst, anschließend ordnungsgemäß behandelt und nicht länger als nötig aufbewahrt werden.
*Die oben genannten Informationen dienen lediglich als Leitfaden. Im Zweifelsfall führen Sie bitte weitere Überprüfungen durch oder rufen Sie unser Team unter 01745 335811 an.
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